Bearbeitung von Steuerfällen
Sie überprüfen Steuererklärungen, besprechen diese mit Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und sind regelmäßig mit Steuerberatungskanzleien in Kontakt.
Bei vielen Berufen hat man schon eine Vorstellung davon, wie der Arbeitsalltag abläuft, wie z. B. bei Lehrerinnen und Lehrern oder Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern. Aber was machen eigentlich die Beamtinnen und Beamten in der Steuerverwaltung? Schauen Sie selbst: So vielseitig und abwechslungsreich sind unsere Tätigkeiten. Einfach das Feld anklicken und Sie erfahren mehr über eine spannende Arbeitswelt.
Sie überprüfen Steuererklärungen, besprechen diese mit Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und sind regelmäßig mit Steuerberatungskanzleien in Kontakt.
Als Sachgebietsleiterin oder Sachgebietsleiter führen Sie Ihre eigenen Teams. Neben der Personalverantwortung begleiten Sie Veränderungsprozesse und unterstützen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie bearbeiten komplexe Fragestellungen der Finanzämter, moderieren Fortbildungen, unterrichten im Bildungszentrum oder gestalten Praxisworkshops für Studierende und Auszubildende. Im Landeszentrum für Datenverarbeitung sind Sie z.B. in der IT-Entwicklung tätig.
Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium zum Bachelor of Laws können Sie auch im Ministerium für Finanzen in unterschiedlichen Bereichen tätig werden.
Hier kümmern Sie sich im persönlichen Gespräch um die Anliegen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Hier kommt es auf Ihren kriminalistischen Spürsinn an. Als Steuerfahnderin oder Steuerfahnder ermitteln Sie Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle leiten Sie diese Ermittlungen und bearbeiten Verdachtsfälle.
Sie kümmern sich um die Einwendungen und Beschwerden der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, erstellen Einspruchsentscheidungen und vertreten das Land Baden-Württemberg vor dem Finanzgericht.
Als Betriebsprüferin oder Betriebsprüfer prüfen Sie die Bilanzen von kleinen bis international aufgestellten Unternehmen. Besprechungen in den Unternehmen und in Steuerberatungsbüros stehen hier auf der Tagesordnung.
Werden Steuern nicht bezahlt, fordern Sie die säumigen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger dazu auf, pfänden Gegenstände, Gehälter oder Bankguthaben. Sie stellen Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder auf Entzug der Gewerbeerlaubnis.
StudiumStudienbeginn: 1. März & 1. Oktober
AusbildungAusbildungsbeginn: 15. September