Mit einer Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung eröffnen sich für Sie vielfältige Perspektiven: Abwechslung, Aufstiegsmöglichkeiten, Verantwortung, ein sinnvoller und krisensicherer Job, ein gutes Gehalt, flexible Arbeitszeiten. Eine Ausbildung mit Hand und Fuß und was fürs Köpfchen. Starten Sie durch in eine erfolgreiche Zukunft!

Die Ausbildung im Überblick

Das sollten Sie zur Ausbildung zur Finanzwirtin/ zum Finanzwirt wissen:

  • Benötigter Schulabschluss:
    Mittlere Reife oder vergleichbar
  • Dauer der Ausbildung:
    2 Jahre
  • Ausbildungsvergütung:
    ca. 1.350 €
  • Ausbildungsbeginn:
    15. September

die Ausbildung

Ihre Ausbildung in 2 Jahren

Von der Schulbank zu den realen Fällen: So läuft die Ausbildung

Den theoretischen Teil (insgesamt ca. 8 Monate) absolvieren Sie am Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe – entweder in Freiburg oder in Schwäbisch Gmünd (je nach Ausbildungsfinanzamt). Der Unterricht erfolgt in kleinen Gruppen in modern ausgestatteten Klassenzimmern. Alle Auszubildenden haben ihren eigenen PC-Arbeitsplatz. Eine Bibliothek gibt es auch. Themen in der theoretischen Ausbildung sind unter anderem Allgemeines und Besonderes Steuerrecht, Buchführung, Staatskunde, Verwaltungsorganisation und ökonomisches Verwaltungshandeln.

Zurück in der Praxis, lernen Sie in Ihrem Ausbildungsfinanzamt sämtliche Bereiche kennen (insgesamt ca. 16 Monate). Sie arbeiten von Beginn an im Team und mit echten Aufgaben, begleitet von erfahrenen Ausbilderinnen und Ausbildern. Zur weiteren Verknüpfung Ihrer theoretischen und praktischen Kenntnisse nehmen Sie regelmäßig an Arbeitsgemeinschaften teil.

Ziel nach 2 Jahren: Finanzwirtin oder Finanzwirt

Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst der Steuerverwaltung – einer Staatsprüfung. Nach bestandener Laufbahnprüfung und entsprechender Bewährung in der Praxis können Sie sich ganz offiziell als Finanzwirtin oder Finanzwirt bezeichnen und haben hervorragende Chancen, in die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg übernommen zu werden.

Ihre Zukunft in der Steuer­ver­wal­tung –
Ihre künf­tigen Ein­satz­ge­biete

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